Studentische Selbstverwaltung

Die Studentische Selbstverwaltung gibt es sowohl auf der Fakultätsebene als auch fakultätsübergreifend auf der Universitätsebene. Bestimmt habt ihr schon einmal Kontakt zu Eurem Fachschaftsrat (FSR) gehabt oder dem AStA. Die Studentischen Selbstverwaltung vertritt, wie der Name schon sagt, nur Studierende gegenüber unserer Universität, dem Studierendenwerk, dem Land und dem Bund und auch an anderen Hochschulen. 

Hier geschieht Interessensvertretung von Studierende für Studierende!

Unsere Gremien - auf Universitätsebene

Das Studierendenparlament

Das StuPa ist das demokratisch legitimierende Organ der zentralen studentischen Selbstverwaltung. Es beschließt den studentischen Haushalt sowie die Ordnungen der Studierendenschaft. Das StuPa wählt auch den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA), der alle Studierenden nach innen und außen vertritt.

Wählen könnt Ihr uns auf der Liste „GDF – Gemeinschaft Demokratischer Fachschaftsmitglieder“.



Der AStA

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) ist ein durch das Studierendenparlament (StuPa) gebildeter Ausschuss, der mit der Repräsentation und Interessensvertretung aller Studierender der Universität beauftragt ist. Innerhalb der Universität tut er das in Gremien der studentischen und akademischen Selbstverwaltung, etwa in Ausschüssen, Arbeitsgruppen und Kommissionen. Außerhalb der Universität tut er das auf der Landes-ASten-Konferenz (LAK), einem landesweiten Netzwerk und Zusammenschluss der ASten in Niedersachsen, welches dem Austausch zwischen und der Organisation von Studierendenschaften dient. Im Rahmen des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG), der Organisationssatzung der Studierendenschaft Göttingen (OrgS) und ggf. der Geschäftsordnung des AStA (AStA-GO) kann dieser auch anderweitig repräsentativ wirken und sich an Projekten aktiv beteiligen, die er nicht selbst organisiert.

Eine direkte Wahl findet nicht statt, das StuPa wählt die Mitglieder des AStA, die sogenannten Referenten, einzeln und in geheimer Personalwahl während der konstituierenden Sitzung des StuPa, nach jeder Hochschulwahl neu. Die Legislatur beläuft sich also auf ein Jahr. Die gemäß der OrgS erforderlichen „Kernreferate“ des AStA sind Vorsitz, Finanzen, Soziales, Hochschule und Außen; weitere können in der konstituierenden Sitzung des StuPa für die Dauer der Legislatur eingerichtet werden. 

Wie die Referate verteilt werden und was ihre Aufgabenbereiche sind, legen die im StuPa durch Fraktionen repräsentierten Hochschulgruppen bzw. Listen innerhalb ihrer Koalitionsverhandlungen fest. Aus diesen Verhandlungen geht mindestens ein Koalitionsvertrag, üblicherweise auch eine eigene Geschäftsordnung, hervor, allerdings sind diese Dokumente nicht notwendigerweise öffentlich.


Die Ausschüsse des Studierendenparlaments

Die Ausschüsse des Studierendenparlaments (StuPA) sind sowohl mit der Kontrolle des AStA als auch mit der Organisation der verfassten Studierendenschaft Göttingens beauftragt. Zu den ständigen Ausschüssen des StuPa gehören der Haushaltsausschuss (HHA) und der Sportausschuss. Durch das StuPa werden neue (nicht-ständige) Ausschüsse häufig dann eingerichtet, wenn ein bestimmter Sachverhalt oder Themenkomplex untersucht und aufbereitet werden muss, um dann im StuPa anhand der Ergebnisse einen Beschluss fassen zu können. Bei Bedarf kann das StuPa auch einen Untersuchungsausschuss einrichten. Generell sitzt den Ausschüssen ein Mitglied des StuPa-Präsidiums vor, bis sich die Mitglieder des Ausschusses, benannt durch die Fraktionssprecher und gemäß der ihnen zukommenden Sitze, auf eine vorsitzende und stellvertretende vorsitzende Person verständigen. StuPA gehören i.d.R. 5 stimmberichtigte Mitglieder an. Fraktionen können nicht-stimmberechtigte, beratende Mitglieder entsenden. Ein Ausschuss darf sich gemäß OrgS und StuPa-GO auch eine eigene Satzung geben.

Unsere Gremien - auf Fakultätsebene

Fachschaftsparlament

Das Fachschaftsparlament ist das legitimierende Organ der studentischen Selbstverwaltung an den Fakultäten und wählt Studierende in den Fachschaftsrat, der Euch verschiedene Services und Veranstaltungen rund um das Studium anbietet. Auch beschließt das FSP über den Haushalt der Fachschaften. Daher ist dieses studentische Organ von zentraler Bedeutung für die Fachschaftsarbeit an Euren Fakultäten, die unsere Fachschaftsgruppen umsetzen.

 


Fachgruppensprecher:innen

Fachgruppensprecher sind gewissermaßen „Vorsitzende“ ihrer jeweiligen Fachgruppe auf der grundlegenden Ebene der studentischen Selbstverwaltung. Obgleich ihr Aufgabenbereich von Fachgruppe zu Fachgruppe unterschiedlich definiert wird, wenn überhaupt, kommt ihnen satzungs- und ordnungsgemäß die Rolle als Repräsentanten innerhalb der Studierendenschaft und innerhalb der Fachgruppen als Finanzverantworliche zu. Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) verwaltet in Göttingen die Mittel, welche die Fachgruppen aus den Studienbeiträgen der Semestergebühren gemäß einem Schlüssel beziehen können.